Ehrenordnung der Fussballvereinigung Münchweiler e.V. vom 22.6.2018

§1 Sinn und Zweck der Ehrungen

  1. Mit den Ehrungen soll den Mitgliedern für besondere Leistungen und Treue die Dankbarkeit des Vereins übermittelt werden. Zugleich soll durch die Ehrungen die Verbundenheit der Mitglieder mit dem Verein gefestigt werden.
  2. Bei allen Ehrungen ist zu berücksichtigen, dass der Verein ein Zusammenschluss aus FC 1914 Münchweiler, dem SV Münchweiler 1985 und dem VfB Rotenstein Münchweiler ist.

Die Mitgliedschaft in den drei Vereinen wird bei den Ehrungen berücksichtigt.

§2 Ehrenvorsitzender, Ehrenmitglieder

  1. Zur Ehrenbekundung von verdienten ehemaligen Vorsitzenden kann der Vorstand einen Ehrenvorsitzenden auf Lebenszeit wählen. Mit der Wahl verbunden ist die beitragsfreie Mitgliedschaft.
  2. Ehrenmitglied wird jedes Vereinsmitglied, das das 70. Lebensjahr vollendet hat, nach 50 jähriger ununterbrochener Vereinszugehörigkeit oder ein Vereinsmitglied bei besonderen Verdiensten durch Beschluss des Vorstands. Die Ernennung zum Ehrenmitglied wird im Rahmen der jährlichen Mitgliederversammlung mit der Übergabe der Urkunde durchgeführt. Mit der Ernennung zum Ehrenmitglied verbunden ist die beitragsfreie Mitgliedschaft.

§3 Auszeichnungen für langjährige Mitgliedschaft / Geburtstagsglückwünsche

  1. Die Mitglieder werden bei
  • 10-jähriger Vereinszugehörigkeit
  • 25-jähriger Vereinszugehörigkeit
  • 40-jähriger Vereinszugehörigkeit
  • 50-jähriger Vereinszugehörigkeit
  • 60-jähriger Vereinszugehörigkeit
  • 70-jähriger Vereinszugehörigkeit

ausgezeichnet. An Jugendliche wird nach 5- und 10-jähriger aktiver Spielerzeit eine Jugendnadel verliehen. Die Auszeichnungen werden im Rahmen der jährlichen Mitgliederversammlung durchgeführt, zu der die auszuzeichnenden Mitglieder gesondert eingeladen werden.

  1. Mitglieder erhalten zum 50ten, 60ten, 70ten, 80ten und 90ten Geburtstag sowie älter persönliche Glückwünsche und ein Präsent durch einen Vertreter des Vorstands übermittelt. Über die Art des Geschenks entscheidet der BGB-Vorstand.

§4 Auszeichnung bei Meisterschaften

  1. Bei Gewinn von Hallenmeisterschaften erfolgt die Auszeichnung der Spieler mit Urkunden.
  2. Bei Meisterschaften im aktiven Spielbetrieb erfolgt die Auszeichnung mit einer Meisternadel.

§5 Todesfälle

  1. Dem Ehrenvorsitzenden wird bei Todesfall das letzte Geleit durch Vertreter des Vorstands in Form einer gebührenden Trauerrede und Bereithaltung von Sargträgern geboten.
  2. Ehrenmitgliedern wird als Zeichen der Verbundenheit ein Kranz mit Schleife oder ein vergleichbarer Grabschmuck geboten. Auf Wunsch ist die Bereithaltung von Sargträgern aus den Reihen der Vereinsmitglieder möglich.
  3. Bei aktiven Mitgliedern entscheiden die führenden Mitglieder der betroffenen Sparte / Mannschaft über die Art und Weise der Anteilnahme.
  4. Bei Vorstandsmitgliedern und sonstigen verdienten Mitgliedern entscheidet der BGB-Vorstand entsprechend der Verbundenheit mit dem Verein über die Art und Weise der Anteilnahme.

 

Münchweiler, den 22.6.2018

 

Im Namen des Vorstands der Fussballvereinigung Münchweiler e.V.

Andreas Bischoff                   Jasmin Stegner                 Dieter Herrmann

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